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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Maklerverträge zwischen der MAWA Development GmbH, Poelchaukamp 18, 22301 Hamburg, nachfolgend „Makler“, und ihren Auftraggebern über den Nachweis oder die Vermittlung von Immobilienkaufverträgen.

Kontakt:
Telefon: 040 43213645
E-Mail: moin@mawa-development.de

Diese Bedingungen gelten nur, wenn sie wirksam in den jeweiligen Maklervertrag einbezogen wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Die Vermittlung von Mietverträgen über Wohnraum ist nicht Gegenstand dieser Bedingungen.

2. Zustandekommen des Maklervertrags

Ein Maklervertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen des Maklers und des Auftraggebers zustande. Die bloße Nutzung unserer Website begründet keinen kostenpflichtigen Maklervertrag.

Maklerverträge über den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus bedürfen gemäß § 656a BGB der Textform, beispielsweise per E-Mail.

Der konkrete Leistungsumfang und eine vom Auftraggeber zu zahlende Provision werden im jeweiligen Maklervertrag vereinbart. Ein Alleinauftrag bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

3. Leistungen des Maklers

Die Tätigkeit des Maklers umfasst nach Maßgabe des jeweiligen Auftrags den Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Immobilienkaufvertrags und/oder die Vermittlung eines solchen Vertrags.

Hierzu können insbesondere die Bereitstellung von Objektinformationen, die Organisation von Besichtigungen sowie die Unterstützung bei der Kommunikation und den Vertragsverhandlungen gehören. Maßgeblich ist der vereinbarte Leistungsumfang.

Ein bestimmter Vermittlungserfolg wird nicht geschuldet. Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder bautechnische Beratungen sind nicht Bestandteil der Maklerleistung, soweit hierzu keine gesonderte zulässige Vereinbarung getroffen wurde.

4. Objektangaben und Unterlagen

Objektangaben und Unterlagen können auf Informationen von Eigentümern, Verkäufern, Behörden oder sonstigen Dritten beruhen. Der Makler kennzeichnet solche Informationen, soweit ihre Herkunft für den Auftraggeber von Bedeutung ist.

Eine eigenständige technische Untersuchung oder rechtliche Prüfung des Objekts erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche Prüfungs-, Hinweis- und Aufklärungspflichten des Maklers bleiben unberührt.

Erkennt der Makler Unrichtigkeiten oder bestehen konkrete Zweifel an wesentlichen Angaben, informiert er den Auftraggeber entsprechend. Die Haftung richtet sich nach Ziffer 9 dieser Bedingungen.

5. Mitwirkung und Vorkenntnis

Der Auftraggeber stellt die für den Auftrag erforderlichen Informationen vollständig und nach bestem Wissen zutreffend bereit. Wesentliche Änderungen teilt er dem Makler mit.

Ist dem Auftraggeber eine nachgewiesene konkrete Vertragsgelegenheit bereits bekannt, wird er gebeten, den Makler hierüber zeitnah zu informieren. Das Unterlassen dieser Mitteilung begründet für sich allein keinen Provisionsanspruch.

Kommt ein Kaufvertrag über eine nachgewiesene oder vermittelte Immobilie zustande, informiert der Auftraggeber den Makler hierüber und teilt die zur Prüfung und Berechnung eines etwaigen Provisionsanspruchs erforderlichen Vertragsdaten mit.

6. Provision und Fälligkeit

Die Höhe der Provision, ihre Berechnungsgrundlage und die zahlungspflichtige Partei ergeben sich aus der jeweiligen Provisionsvereinbarung. Gegenüber Verbrauchern werden Provisionssätze und Beträge einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.

Die objektbezogene Vereinbarung enthält insbesondere:
Provision: [Provisionssatz oder Betrag einschließlich Umsatzsteuer]
Berechnungsgrundlage: [beispielsweise notariell vereinbarter Kaufpreis]
Zahlungspflichtige Partei: [Käufer und/oder Verkäufer]

Ein Provisionsanspruch entsteht nur, wenn eine wirksame Provisionsvereinbarung besteht und der beabsichtigte Hauptvertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers wirksam zustande kommt. Bei einem aufschiebend bedingten Hauptvertrag kann die Provision erst nach Eintritt der Bedingung verlangt werden.

Die Provision wird bei Vorliegen der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen fällig. Zwingende gesetzliche Fälligkeitsvoraussetzungen, insbesondere nach § 656d BGB, bleiben unberührt.

7. Tätigkeit für beide Vertragsparteien

Eine Tätigkeit für beide Parteien des Kaufvertrags erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig und mit den übernommenen Vertragspflichten vereinbar ist. Der Makler legt eine solche Tätigkeit gegenüber den Auftraggebern offen.

Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher gelten die besonderen Vorschriften der §§ 656b bis 656d BGB. Lässt sich der Makler von beiden Kaufvertragsparteien eine Provision versprechen, müssen sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten. Eine unentgeltliche Tätigkeit oder ein Provisionserlass zugunsten einer Partei ist nach Maßgabe des § 656c BGB auch gegenüber der anderen Partei zu berücksichtigen.

Eine Übernahme von Maklerkosten durch die andere Kaufvertragspartei richtet sich nach § 656d BGB. Gesetzliche Ausschlüsse und eine Verwirkung des Provisionsanspruchs, insbesondere nach § 654 BGB, bleiben unberührt.

8. Aufwendungen

Eine Erstattung von Aufwendungen zusätzlich zur Provision oder bei Ausbleiben eines Vertragsabschlusses wird durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vereinbart. Hierfür ist eine gesonderte wirksame Vereinbarung erforderlich.

9. Haftung

Der Makler haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt auch für entsprechende Pflichtverletzungen seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Makler im Übrigen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Dies ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Eine zwingende gesetzliche Haftung sowie die Haftung wegen arglistigen Verschweigens oder einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleiben unberührt.

10. Vertragsdauer und Beendigung

Die Vertragsdauer und die ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten richten sich nach dem jeweiligen Maklervertrag und den gesetzlichen Vorschriften. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ob nach Vertragsende noch ein Provisionsanspruch besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere dem ursächlichen Zusammenhang zwischen der Maklerleistung und dem Abschluss des Hauptvertrags.

11. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Maklerverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Hierüber informiert der Makler mit einer gesonderten Widerrufsbelehrung und einem Muster-Widerrufsformular.

Ein Tätigkeitsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist, ein etwaiger Wertersatz und ein Erlöschen des Widerrufsrechts richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Die hierfür erforderlichen ausdrücklichen Erklärungen werden gesondert eingeholt.

Kontakt

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eine Marke der MAWA Development GmbH
Poelchaukamp 18
22301 Hamburg

E: moin@mawa-development.de

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